Wie bereits erwähnt gibt eine Option, im Gegensatz zu einem Futures- oder Terminkontrakt, dem Käufer ein Ausübungsrecht, das jedoch nicht ausgeübt werden muss. Nur der Optionsverkäufer ist zur Erfüllung verpflichtet. Im Fall eines Futures- oder Terminkontrakts müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ausserdem bezahlt der Käufer eines Futures- oder Terminkontraktes den Verkäufer nicht dafür, die Verpflichtung zu akzeptieren. Bei Optionen bezahlt der Käufer dem Verkäufer eine Optionsprämie.
Aus diesem Grund weisen die beiden Kontrakttypen sehr unterschiedliche Risiko-/Ertragsmerkmale auf.
Bei einem Futures- oder Terminkontrakt realisiert eine "Long"-Position (d. h. der Kauf eines Futureskontrakts) einen Gewinn, Dollar für Dollar, wenn der Preis des Kontrakts steigt, und einen Verlust, Dollar für Dollar, wenn der Preis des Kontrakts fällt.