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Im Gegensatz zu Futures- und Terminkontrakten, bei denen beide Parteien Verpflichtungen haben, gibt ein Optionskontrakt einer Partei das Recht und der anderen Partei eine Verpflichtung.

Der Verkäufer der Option gibt dem Käufer das Recht, ein festgelegtes Instrument zu einem bestimmten Preis in einer gewissen Zeitperiode vom Verkäufer zu kaufen oder an den Verkäufer zu verkaufen. Wenn der Optionskäufer das Recht ausübt, ist der Optionsverkäufer zur Erfüllung verpflichtet.

Der Verkäufer (der Schreiber) gewährt dem Käufer dieses Recht gegen ein Entgelt, die sogenannte Optionsprämie. Die Optionsprämie ist der Preis der Option.

Der Preis, zu dem der Basiswert gekauft oder verkauft werden kann, ist der Ausübungspreis oder Strike. Der Termin, nach dem die Option verfällt, wird Verfalldatum genannt.

Eine amerikanische Option kann jederzeit bis und einschliesslich des Verfalldatums ausgeübt werden. Eine europäische Option kann nur am Verfalltag ausgeübt werden. Diese Bedingungen haben keine geografische Bedeutung, da sowohl amerikanische als auch europäische Optionen an allen bedeutenden Märkten der Welt gehandelt werden.

Wenn ein Schreiber dem Käufer das Recht gewährt, den festgelegten Basiswert zu kaufen, wird die gewährte Option eine Kaufoption ("Call") genannt.

Wenn der Optionskäufer das Recht hat, den Basiswert an den Schreiber zu verkaufen, wird die Option Verkaufsoption ("Put") genannt.

Der Käufer einer Option "geht die Option Long", der Schreiber einer Option "geht die Option Short".

Betrachten Sie das folgende Beispiel:

Eine amerikanische Option einer Aktie mit drei Monaten bis zum Verfalldatum hat einen Ausübungspreis von 15 USD. Der Optionspreis (die Prämie) beträgt 25 Cent. Wenn es sich bei der Option um eine Kaufoption handelt, hat der Käufer das Recht, die Aktie jederzeit bis zum Verfalldatum für 15 USD zu kaufen. Der Schreiber der Option (der Verkäufer) muss die Aktie an den Käufer für 15 USD verkaufen, wenn die Option ausgeübt wird.

Nehmen wir jetzt an, dass der Preis der Aktie auf 16 USD ansteigt. Wenn der Optionskäufer sein Kaufrecht zu diesem Preis ausübt, kauft er eine Aktie für 15 USD, die momentan 16 USD wert ist. Nach Berücksichtigung der Kaufkosten für die Option, d. h. 25 Cent, erzielt der Käufer einen Gewinn von 75 Cent. Der Schreiber der Option hat dagegen 75 Cent verloren.

Wenn der Preis der Aktie jedoch unter 15 USD fällt, übt der Optionskäufer die Option nicht aus und verliert den Preis, den er für den Kauf der Option bezahlt hat, d. h. die Prämie von 25 Cent. In diesem Fall realisiert der Schreiber der Option einen Gewinn von 25 Cent.

Wenn die Option der Aktie hingegen eine Verkaufsoption war, profitiert der Käufer, wenn der Preis der Aktie fällt, und nicht, wenn der Preis steigt.

Aus diesen beiden Beispielen können wir folgende Schlussfolgerungen ziehen:

  • Ein Optionskäufer kann maximal den Optionspreis verlieren. 
  • Der Optionsverkäufer kann maximal die Optionsprämie als Gewinn realisieren.

Anders ausgedrückt: Ein Optionskäufer hat ein hohes Gewinnpotenzial und ein begrenztes Verlustrisiko. Ein Optionsverkäufer hat einen begrenzten Gewinn und ein hohes Verlustrisiko.



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